1. Wasserrechtliche Einordnung und technische Abgrenzung von Windenergieanlagen nach der AwSV
Die Energiewende in Deutschland basiert maßgeblich auf dem Ausbau der Windenergie. Dabei stehen Betreiber nicht nur vor energetischen und genehmigungsrechtlichen Herausforderungen, sondern auch vor komplexen umweltrechtlichen Anforderungen. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Windenergieanlagen (WEA) sind in diesem Kontext als Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe einzustufen, da sie signifikante Mengen an Schmierstoffen, Hydraulikölen und Transformatorenölen enthalten.
Die AwSV verfolgt das Ziel, das Grundwasser und Oberflächengewässer vor Verunreinigungen zu schützen. Für den Betreiber bedeutet dies, dass die gesamte Anlage so beschaffen sein muss, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Tritt dennoch ein Leck auf, muss dieses schnell und zuverlässig erkannt sowie zurückgehalten werden.
Rechtliche Grundlagen und die Einstufung als LAU- oder HBV-Anlagen
Im Sinne der AwSV werden Windenergieanlagen primär als Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft betrachtet. Relevant ist hierbei insbesondere die Unterscheidung, ob es sich um eine HBV-Anlage (Herstellen, Behandeln, Verwenden) handelt. Da das Öl in Getrieben oder Transformatoren funktional genutzt wird, greifen die spezifischen Anforderungen für das Verwenden.
Ein entscheidender Faktor für die rechtliche Bewertung ist das Gesamtvolumen der wassergefährdenden Stoffe innerhalb einer WEA. Hierzu zählen:
- Getriebeöle (oftmals mehrere hundert Liter)
- Hydraulikflüssigkeiten (Pitch-Verstellung, Bremssysteme)
- Transformatorenöle (bei anlagenbezogenen Trafostationen)
- Kühlmedien (sofern wassergefährdend eingestuft)
Die AwSV unterteilt Anlagen in Gefährdungsstufen (A bis D), die sich nach der Masse und der Wassergefährdungsklasse (WGK) der Stoffe richten. Die meisten in WEA verwendeten Öle sind in die WGK 1 (schwach wassergefährdend) oder WGK 2 (wassergefährdend) eingestuft. Aufgrund der Volumina erreichen WEA häufig die Schwellenwerte für prüfpflichtige Anlagen, was eine regelmäßige Überwachung durch externe Sachverständige nach sich zieht.
Die Bedeutung der Anlagenabgrenzung: Was gehört zur Anlage?
Eine der häufigsten Praxisfragen betrifft die Anlagenabgrenzung. Gemäß § 14 AwSV ist eine Anlage eine selbstständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Funktionseinheit. Bei einer Windenergieanlage stellt sich oft die Frage, ob die Transformatorenstation, die sich entweder in der Gondel, im Turmfuß oder in einem separaten Gebäude außerhalb befindet, als eigenständige Anlage oder als Teil der WEA zu betrachten ist.
Die Abgrenzung ist deshalb so kritisch, weil sie über die notwendigen Rückhaltevolumina und die Prüfintervalle entscheidet. Erfolgt die Zuordnung als funktionale Einheit, summiert sich das Volumen aller wassergefährdenden Stoffe. Befindet sich der Transformator beispielsweise in einem separaten Gebäude und dient er als Übergabestation zum öffentlichen Netz, kann er unter Umständen als eigenständige Anlage gewertet werden. In der Regel wird jedoch bei anlageninternen Transformatoren, die der direkten Stromwandlung der spezifischen WEA dienen, von einer einheitlichen Anlage ausgegangen.
2. Praxisanalyse: Getriebeölsysteme und Transformatorenstationen im Fokus der Betreiberpflichten
In der Praxis konzentriert sich die technische Umsetzung der AwSV auf die Bereiche der Anlage, in denen das größte Schadenspotenzial besteht. Dies sind primär das Maschinenhaus (Gondel) mit dem Getriebe sowie die Transformatorenstation. Hier müssen primäre und sekundäre Barrieren so ineinandergreifen, dass ein „besorgungsfreier“ Betrieb gewährleistet ist.
Gefährdungspotenzial und Schutzmaßnahmen bei Getriebeölen
Das Getriebe einer Windenergieanlage ist das Herzstück der mechanischen Kraftübertragung und enthält je nach Leistungsklasse zwischen 200 und über 1.000 Litern Getriebeöl. Ein unkontrollierter Austritt in der Gondel könnte durch Undichtigkeiten an Wellendichtringen, Schlauchverbindungen oder Filtereinheiten entstehen.
Die AwSV fordert hier ein wirksames Rückhaltesystem. In modernen WEA wird dies oft durch eine sogenannte Gondelwanne realisiert. Diese muss so dimensioniert sein, dass sie das gesamte Volumen des im Getriebe befindlichen Öls sowie etwaige Hydraulikflüssigkeiten sicher auffangen kann. Besonderes Augenmerk liegt auf:
- Dichtigkeit der Gondelstruktur: Die Bodenwanne muss flüssigkeitsundurchlässig und beständig gegen die verwendeten Medien sein.
- Leckageerkennung: Sensoren müssen einen Austritt sofort an die Fernüberwachung melden, damit die Anlage ggf. abgeschaltet werden kann, um den Druck aus dem System zu nehmen.
- Kabeldurchführungen: Oft eine Schwachstelle. Diese müssen so abgedichtet sein, dass Öl nicht am Turm hinunterlaufen oder ins Fundament eindringen kann.
Sonderfall Transformatorenstationen: Rückhaltung und Brandschutz
Transformatorenstationen stellen eine besondere Herausforderung dar, da sie neben den wasserrechtlichen Anforderungen auch hohen Brandschutzauflagen unterliegen. Das enthaltene Transformatorenöl dient sowohl der Isolation als auch der Kühlung. Bei einem Defekt (z. B. Lichtbogen) besteht die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion, was die Freisetzung des gesamten Öls zur Folge haben kann.
Für die AwSV-Konformität von Transformatorenstationen sind folgende Punkte entscheidend:
- Auffangwannen unter dem Transformator: Diese müssen in der Regel aus Stahl oder Stahlbeton gefertigt sein und ein Volumen aufweisen, das den gesamten Inhalt des Transformators plus etwaige Löschwasseranteile oder Niederschlag (bei Außenaufstellung) aufnehmen kann.
- Ölabscheider bei Außenstationen: Falls die Station nicht überdacht ist, muss sichergestellt werden, dass Regenwasser abgeleitet werden kann, während Öl zuverlässig zurückgehalten wird.
- Materialbeständigkeit: Die verwendeten Beschichtungen der Auffangräume müssen nachweislich gegen die spezifischen Transformatorenöle (oft Isolieröle auf Mineralölbasis oder synthetische Ester) beständig sein
Konkreter Einzelfall: „Ist ein Getriebeölwechsel auf der Anlage eine LAU-Tätigkeit?“
Eine häufige Frage von Betreibern und Serviceunternehmen lautet: „Muss ein Ölwechsel im Rahmen der Wartung als eigenständige Anlage zum Laden und Umschlagen (LAU) gewertet werden und welche Anforderungen stellt die AwSV hierbei an das Servicepersonal?“
Die Antwort liegt in der Differenzierung zwischen dem stationären Betrieb und der temporären Tätigkeit. Der Ölwechsel selbst ist ein Vorgang des Befüllens und Entleerens. Gemäß AwSV müssen diese Tätigkeiten so durchgeführt werden, dass eine Verunreinigung des Bodens oder des Wassers ausgeschlossen ist. Wird das Öl mittels Schläuchen aus der Gondel nach unten in einen Tankwagen gepumpt, entsteht temporär eine Situation, die hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht stellt. Das Serviceunternehmen muss hierfür zertifiziert sein (Fachbetriebspflicht nach AwSV), sofern die Anlage ein bestimmtes Gefährdungspotenzial überschreitet. Zudem müssen mobile Auffangvorrichtungen unter den Schlauchkupplungen platziert werden. Der Vorgang wird nicht als dauerhafte LAU-Anlage gewertet, unterliegt aber den strengen Verhaltensregeln der Verordnung und der Überwachungspflicht durch den Betreiber.
Fazit
Die Umsetzung der AwSV bei Windenergieanlagen erfordert eine präzise technische und rechtliche Betrachtung der installierten Komponenten. Windenergieanlagen werden aufgrund der Mengen an Getriebe- und Transformatorenölen als Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe eingestuft. Die Einhaltung der Rückhalteanforderungen in der Gondel sowie in den Transformatorenstationen ist essentiell für den rechtssicheren Betrieb. Eine klare Anlagenabgrenzung bildet die Basis für die Ermittlung der Prüfpflichten und der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Die Fachbetriebspflicht bei Wartungsarbeiten wie dem Ölwechsel unterstreicht die Verantwortung der Betreiber für den Gewässerschutz. Die regelmäßige Prüfung durch Sachverständige gewährleistet die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen.
Bei komplexen Fragestellungen oder Unklarheiten steht REDEQ beratend zur Seite, um fachliche Unterstützung zu bieten.