AwSV-Seminar in Düsseldorf
Praxisseminar für Betreiber und Verantwortliche: Grundlagen der AwSV, prüfungsrelevante Pflichten und eine praxistaugliche Struktur für Ihre Anlagendokumentation nach AwSV.
Termin: 23. März 2026
Uhrzeit: 09:00–17:00 Uhr
Ort: DUS Conference Center, Flughafen Düsseldorf
Teilnahmegebühr: 950 € zzgl. MwSt.
Referent: Jens Bierwisch, AwSV-Sachverständiger
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich insbesondere an Personen mit Betreiberverantwortung und organisatorischen Pflichten nach AwSV, z. B.:
Anlagenbetreiber, Betriebsleiter, technische Leiter
Instandhaltung / Maintenance, HSEQ / Umweltmanagement
Verantwortliche für Audits, Prüfkoordination, Dokumentation
Planungs- und Projektverantwortliche bei Änderungen oder Erweiterungen
Für welche Anlagen ist das Seminar besonders sinnvoll?
Typische AwSV-relevante Anlagen (Beispiele)
Das Seminar ist insbesondere praxisnah für Betreiber und Verantwortliche u. a. in folgenden Anlagenbereichen:
- Heizöltankanlagen (Gebäude / Außenbereich) und erdverlegte Tanks
- Gefahrstofflager, Fass-/Gebindelager, IBC-Lager, Umschlagflächen
- Transformatoren, Netzersatzanlagen / Notstromdiesel (Öl-/Dieselvorräte)
- Tankstellen und Abfüllflächen (inkl. Eigenverbrauch)
- Oberirdische und unterirdische Rohrleitungsanlagen
- Werkstätten mit Schmierstoff- und Altöllagerung
- Biogas- und landwirtschaftliche JGS-Anlagen
Prozessanlagen (HBV), z. B. chemische/verfahrenstechnische Anwendungen
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Maßgeblich sind Ausführung, Stoffe (WGK) und Standortbedingungen.
Veranstaltungsort: Flughafen Düsseldorf, DUS Conference Center
Das Seminar findet im Konferenzbereich des Flughafens Düsseldorf statt – in einer modernen Tagungsumgebung im Terminalumfeld. Für Teilnehmende aus ganz Deutschland ist der Standort typischerweise einfach planbar, da Anreise per Flug, Bahn oder Pkw möglich ist. Vor Ort stehen eine konferenzgeeignete Infrastruktur sowie Gastronomie- und Serviceangebote des Flughafenumfelds zur Verfügung; je nach Raumlage ist auch Blick in den Airportbetrieb (Start-/Landebahn) möglich.
In der Teilnahmegebühr enthalten
- Seminarunterlagen (digital und in Papierform)
- Vorlage / Strukturhilfe für die Anlagendokumentation (zur direkten Übernahme in den Betrieb)
- Mittagessen (Catering)
- Getränke im Seminarraum (Wasser, Kaffee, Säfte) sowie Snacks in den Pausen
- Teilnahmebescheinigung (als Nachweis der Fortbildung / betriebliche Eigenüberwachung)
Referent
Jens Bierwisch
Jens Bierwisch ist Bauingenieur und geprüfter Sachverständiger im anlagenbezogenen Gewässerschutz. Er ist seit rund 20 Jahren auf Fragestellungen zur AwSV spezialisiert.
Ausgebildeter Bauingenieur, geprüfter Sachverständiger
20 Jahre Erfahrung im anlagenbezogenen Gewässerschutz (AwSV)
Erfahrung aus anspruchsvollen Anlagen- und Industrieumfeldern (u. a. Großanlagen)
Projekterfahrung u. a. mit Tesla, BASF, Shell, BP, INEOS
Anlässe und Fragestellungen bei Betreibern
In der Praxis treten AwSV-Fragestellungen häufig anlassbezogen auf – etwa vor Sachverständigenprüfungen, Audits oder bei Änderungen an Anlagen. Typische Situationen sind:
Unklare Anlagenabgrenzung und damit unsichere Zuständigkeiten und Pflichten
Fehlende oder nicht dokumentierte WGK-Einstufungen, insbesondere bei Gemischen
Unvollständige Anlagendokumentation (Unterlagen nicht auffindbar, uneinheitliche Ordnerstruktur)
Unsicherheit bei Gefährdungsstufe, Prüfpflichten und Prüffristen
Änderungen im Betrieb, die ggf. eine Anzeige nach § 40 AwSV oder neue Prüfungen auslösen
Erlernte Kompetenzen
Nach dem Seminar verfügen Teilnehmende insbesondere über folgende Kompetenzen:
Anlagenbegriff und Anlagenabgrenzung sicher einordnen (inkl. funktionaler Zusammenhänge; LAU/HBV)
WGK-Systematik anwenden und Selbsteinstufungen von Stoffen/Gemischen nachvollziehbar dokumentieren (Betreiberverantwortung)
Anforderungen an Dichtheit, Beständigkeit und Leckageerkennung als allgemeine AwSV-Grundanforderungen fachlich einordnen
Rückhalteeinrichtungen und Rückhaltevolumen methodisch ableiten (R1 / R2; Bezug zu TRwS 779)
Gefährdungsstufe anhand WGK und maßgebendem Volumen/Masse bestimmen (§ 39 AwSV)
Anforderungen an Anzeige (§ 40 AwSV) und Eignungsfeststellung (§ 63 WHG / § 41 AwSV) praxisgerecht einordnen
Prüfpflichten (vor Inbetriebnahme, wiederkehrend, anlassbezogen) systematisch ableiten und organisatorisch vorbereiten
Betreiberpflichten wie Anlagendokumentation (§ 43 AwSV), Betriebsanweisung (§ 44 AwSV) und Eigenüberwachung (§ 46 AwSV) in eine belastbare Dokumentations- und Organisationsstruktur überführen