Grundlagen der AwSV
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Begriff und Gegenstand der AwSV
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist eine bundesweit geltende Rechtsverordnung zum Schutz der Gewässer. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen Anlagen betrieben werden dürfen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, und welche Anforderungen dabei einzuhalten sind.
Die AwSV wurde am 18. April 2017 erlassen und ist seit dem 1. August 2017 in weiten Teilen in Kraft. Mit ihr wurden die zuvor geltenden, unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen abgelöst und durch einen einheitlichen Rechtsrahmen ersetzt. Der räumliche Geltungsbereich der AwSV umfasst das gesamte Bundesgebiet.
Im Fokus der Verordnung stehen nicht einzelne Stoffe oder Tätigkeiten, sondern Anlagen. Entscheidend ist, ob von einer Anlage das Risiko ausgeht, dass wassergefährdende Stoffe in den Boden oder in Gewässer gelangen können.
Zielsetzung und Zweck der AwSV im Gewässerschutz
Die AwSV dient dem vorsorgenden Schutz von Gewässern. Ziel ist es, schädliche Boden- und Gewässerverunreinigungen bereits im Vorfeld zu verhindern.
Schäden an Grundwasser oder Oberflächengewässern sind in der Regel mit erheblichem Sanierungsaufwand verbunden und häufig nur mit großem technischem und finanziellem Einsatz zu beheben. Die AwSV setzt daher bewusst auf Prävention statt Schadensbeseitigung.
Vor Einführung der AwSV war der anlagenbezogene Gewässerschutz in Deutschland uneinheitlich geregelt. Unterschiedliche Landesvorschriften führten zu Unsicherheiten bei Planung, Betrieb und behördlicher Überwachung. Die AwSV schafft hier Klarheit, indem sie einheitliche Anforderungen für alle Bundesländer festlegt.
Gleichzeitig verschiebt die Verordnung die Verantwortung deutlich:
Der sichere Betrieb von Anlagen liegt ausdrücklich beim Betreiber. Gewässerschutz ist nach der AwSV keine Ausnahme, sondern eine dauerhafte Betreiberpflicht.
Rechtliche Einordnung der AwSV im Umwelt- und Wasserrecht
Die AwSV ist Teil des deutschen Wasserrechts und steht in engem Zusammenhang mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Während das WHG den grundsätzlichen Rahmen vorgibt, konkretisiert die AwSV diese Vorgaben für den praktischen Umgang mit Anlagen.
Als Bundesverordnung ist die AwSV verbindlich anzuwenden. Die Umsetzung und Überwachung erfolgen durch die zuständigen Landes- und Wasserbehörden. Bei Auslegung und Vollzug spielen die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) eine zentrale Rolle, da sie als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten.
Praxisrelevant:
Für Betreiber ergeben sich die Anforderungen nicht nur aus dem Verordnungstext, sondern auch aus technischen Regelwerken und der behördlichen Vollzugspraxis.
Betroffene Betreiber und Verantwortliche nach AwSV
Die AwSV richtet sich an Betreiber von Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Betreiber ist, wer die tatsächliche Verantwortung für den Betrieb einer Anlage trägt – unabhängig von Eigentumsverhältnissen oder internen Zuständigkeitsregelungen.
Betroffen sind unter anderem:
- Industrie- und Gewerbebetriebe
- Betreiber von Energie- und Infrastrukturanlagen
- Betreiber von Gebäuden mit technischen Anlagen
- landwirtschaftliche Betriebe
- öffentliche Einrichtungen
Entscheidend ist nicht die Branche, sondern das Gefährdungspotenzial der Anlage. Auch Anlagen, die im Alltag als „technische Nebenanlagen“ wahrgenommen werden, können unter die AwSV fallen.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die AwSV gilt für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Der Begriff „Umgang“ ist dabei bewusst weit gefasst und umfasst unter anderem das:
- Lagern
- Abfüllen
- Umschlagen
- Herstellen
- Behandeln
- Verwenden
Die Verordnung unterscheidet unter anderem zwischen LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen) und HBV-Anlagen (Herstellen, Behandeln, Verwenden). Welche Anforderungen gelten, hängt stets vom konkreten Anlagentyp, den eingesetzten Stoffen und den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.
Typische Anlagen im Anwendungsbereich der AwSV
Zu den Anlagen, für die die AwSV relevant sein kann, zählen unter anderem:
- Heizöltankanlagen in Gebäuden und im Außenbereich
- Transformatoren und Netzersatzanlagen mit Ölfüllung
- Tankstellen und Abfüllflächen
- Fass-, Gebinde- und IBC-Lager
- Flachbodentanks und Großtanklager
- oberirdische und unterirdische Rohrleitungsanlagen
- Werkstätten mit Schmierstoff- oder Altöllagerung
- chemische und verfahrenstechnische Anlagen
- Biogasanlagen sowie landwirtschaftliche JGS-Anlagen
- Abwasseranlagen, die als Auffangvorrichtung genutzt werden
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Ob eine Anlage unter die AwSV fällt, ist stets anhand der konkreten Ausführung und Nutzung zu beurteilen. In der Praxis zeigt sich, dass die Abgrenzung häufig komplexer als erwartet ist und eine pauschale Einschätzung selten ausreicht.
Für eine fachliche Einordnung im Einzelfall sowie bei Fragen zur praktischen Umsetzung der AwSV kann eine spezialisierte Beratung sinnvoll sein. In diesem Zusammenhang steht die REDEQ GmbH als Ansprechpartner für Fragestellungen rund um den anlagenbezogenen Gewässerschutz zur Verfügung.
Wassergefährdende Stoffe und Wassergefährdungsklassen (WGK)
Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe oder Gemische, die geeignet sind, Gewässer nachteilig zu verändern. Die AwSV ordnet diese Stoffe sogenannten Wassergefährdungsklassen (WGK) zu – von schwach bis stark wassergefährdend.
Die Wassergefährdungsklasse ist ein zentrales Steuerungsinstrument der AwSV. Sie beeinflusst unter anderem:
- die technischen Anforderungen an eine Anlage
- das Bestehen von Prüfpflichten
- die Bewertung des Gefährdungspotenzials
Liegt für einen Stoff oder ein Gemisch keine veröffentlichte Einstufung vor, ist der Betreiber verpflichtet, eine Selbsteinstufung vorzunehmen.
Praxisrelevant:
Diese Verantwortung ist vielen Betreibern nicht bewusst, spielt in der behördlichen Praxis jedoch eine zentrale Rolle.
Systematik und Grundprinzipien der AwSV
Die AwSV folgt einer klaren Systematik, die sich durch alle Regelungen zieht:
- Vorsorge statt Schadensbeseitigung
- mehrere Schutzebenen statt einzelner Sicherungsmaßnahmen
- klare Betreiberverantwortung über den gesamten Lebenszyklus einer Anlage
Die Anforderungen gelten nicht nur bei der Errichtung, sondern dauerhaft im Betrieb. Änderungen an Anlagen, neue Stoffe oder geänderte Nutzungen können dazu führen, dass eine Anlage neu bewertet werden muss.
Bedeutung der AwSV für den Anlagenbetrieb
Die AwSV ist kein einmaliges Genehmigungsthema, sondern ein dauerhafter Bestandteil des Anlagenbetriebs. Sie spielt eine zentrale Rolle bei:
- behördlichen Prüfungen und Kontrollen
- Sachverständigenprüfungen
- Audits und Zertifizierungen
- Umbauten, Erweiterungen oder Stilllegungen
In der Praxis zeigt sich, dass viele Probleme nicht aus groben Verstößen entstehen, sondern aus Unklarheiten, Fehlannahmen oder fehlender Einordnung einzelner Anlagen. Gerade weil die AwSV technisch, rechtlich und organisatorisch ineinandergreift, wird sie von Betreibern häufig als komplex und risikobehaftet wahrgenommen.
Ein grundlegendes Verständnis der Systematik ist daher entscheidend, um Risiken frühzeitig zu erkennen und den Anlagenbetrieb rechtssicher zu gestalten.